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In unserem Expertenbriefkasten beantworten wir Ihre Frage rund um die Kinder- und Jugendforensik. Unsere Fachexpertinnen und Fachexperten geben fundierte Antworten, die im Wissensportal veröffentlicht werden.
Fragen und Antworten
Was ist ein familienrechtliches Gutachten?
Ein familienrechtliches Gutachten ist eine fachliche Einschätzung, die ein Gericht bei Entscheidungen zu Kindern und Familien unterstützt.
Fachpersonen aus Kinder- und Jugendpsychologie oder -psychiatrie untersuchen dabei die familiäre Situation. Beziehungen, Belastungen und Ressourcen innerhalb der Familie werden eingeordnet.
Die Perspektive und das Erleben des Kindes werden dabei besonders berücksichtigt, sowie mögliche Entwicklungsrisiken.
Das Gutachten liefert jedoch keine endgültigen Wahrheiten. Es spricht keine rechtlichen Entscheidungen aus, vielmehr bietet es eine fachlich begründete Orientierung.
Die Stärke eines Gutachtens liegt darin, Spannungsfelder sichtbar zu machen – etwa zwischen Schutz und Autonomie oder zwischen Bindung und Gefährdung.
Es hilft, Abwägungsprozesse zu strukturieren und Entscheidungen nachvollziehbar vorzubereiten.
Die rechtliche Entscheidung selbst trifft letztlich das Gericht.
Wie beurteile ich das Kindeswohl bei Eltern, die hoch strittig sind?
Ausgangssitutation:
Ich bin Ärztin in einem Ambulatorium und behandle ein neunjähriges Mädchen, dessen Eltern nicht mehr miteinander sprechen, sondern nur noch streiten. Jetzt hat die Mutter verboten, dass die Tochter den Vater sieht. Die neu eingesetzte Beiständin bittet mich nun, mich zum Kindeswohl zu äussern. Können Sie mir zu diesem Sachverhalt Literaturhinweise nennen?
Expertenantwort:
Liebe Ärztin
Das ist eine wichtige Frage, die uns regelmässig bei der Arbeit begegnet. Dieser Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff mit einem psychologischen Kernaspekt. Ich beziehe mich in der Antwort bei beiden Begriffen auf die Definition nach Dettenborn, zu denen ich Ihnen den Literaturhinweis geben werde.
Definition Kindeswohl:
Nach Dettenborn ist das Kindeswohl kein fest umrissener Zustand, sondern das Ergebnis einer wertenden Gesamtbetrachtung aller für die Entwicklung des Kindes relevanten Umstände, mit dem Ziel, die körperliche, psychische, geistige und soziale Entwicklung des Kindes bestmöglich zu sichern.
Als zentral werden dabei die Gegenwart des Kindes, seine zukünftige Entwicklung, sowie die Beziehungskonstellationen, in denen es lebt, bewertet.
Das Kindeswohl ist nie abstrakt, sondern immer kind-, alters- und kontextbezogen zu bestimmen.
Als zentrale Kindeswohlkriterien bei Dettenborn gelten unter anderem: emotionale Sicherheit und Bindung, Förderung der Entwicklung, Kontinuität der Lebensverhältnisse, Schutz vor Gefährdungen, Berücksichtigung des Kindeswillens (alters- und reifeabhängig). Bitte beachten Sie, dass keines dieser Kriterien absolut ist, sondern sie gegeneinander abgewogen werden müssen.
Anbei die weiterführende Literatur:
Dettenborn, H. (2025), Kindeswohl und Kindeswille, Psychologische und rechtliche Aspekte, Ernst Reinhardt Verlag
Literatur
Autoren/innen: Aebi, M.; Imbach, L.; Holderegger, N., Bessler, C.
Erschienen in: Aktuelle Juristische Praxis (AJP), 12/2018
Autoren: Aebi, M., & Baer, É. F.
Herausgeber: Hogrefe AG (2025)